Bundeskabinett beschließt Anhebung des Mindestlohns
Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (im Folgenden: Mindestlohnerhöhungsgesetz) beschlossen. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.10. 2022 auf 12,00 Euro angehoben werden. Im gleichen Zuge soll die Geringfügigkeitsgrenze auf 520,00 Euro erhöht werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGV-Nachrichten 01/2022.