Manteltarifvertrag
für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft
Eine unserer Kernaufgaben ist der Abschluss von Tarifverträgen für die Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.
Als Tarifträgerverband der Branche schließen wir Tarifverträge für die Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ab. Die mit den Gewerkschaften ver.di und IG BAU abgeschlossenen Tarifverträge sind auf die Bedürfnisse unserer Mitgliedsunternehmen zugeschnitten. Geregelt werden die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die andernfalls zwischen Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer oder zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat respektive Gewerkschaft ausgehandelt werden müssten. Aktuelle Tarifverträge sind derzeit der Manteltarifvertrag, der Vergütungstarifvertrag, der Tarifvertrag über Altersteilzeit und der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -förderung. Gekündigt, aber für die Unternehmen in den alten Bundeländern nachwirkend, sind der Tarifvertrag über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen sowie das Rationalisierungsschutzabkommen. Um den Unternehmen die Arbeit mit den Tarifverträgen zu erleichtern, hat der Arbeitgeberverband Kommentare zum Mantel- und Vergütungstarifvertrag veröffentlicht.
Der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. ist der Tarifträgerverband der Branche. Nachfolgend Tarifverträge und Protokollnotizen mit den Gewerkschaften ver.di und IG BAU:
Vergütungstarifvertrag
für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Tarifvertrag
zur Beschäftigungssicherung und -förderung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Protokollnotiz
über die Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
Protokollnotiz
zur Zahlung erfolgs-/leistungsorienterter Vergütung
Rationalisierungsschutzabkommen
Tarifvertrag
Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
Tarifvertrag
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings
Tarifvertrag
Entgeltumwandlung zum Zwecke von Freistellungstagen
Tarifvertrag
Zeitwertkonten (Sabbatical)