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Mindestlohnerhöhungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde am 30.06.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Regelungen zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 01. Oktober 2022 in Kraft. Ab diesem Datum gelten auch die neuen Entgeltgrenzen für Minijobs (520,00 Euro) und Midijobs (1.600,00 Euro) und die steigenden Belastungen der Arbeitgeber bei Beschäftigungen im Rahmen der sogenannten Gleitzone. Weitere Informationen finden Sie in den AGV-Nachrichten 01/2022.