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Wiedereinführung kostenloser Bürgertests

Angesichts der steigenden Infektionszahlen wurde die kostenlose Bürgertestung zum 13.11.2021 wieder eingeführt. Gemäß § 4a Coronavirus-TestV haben asymptomatische Personen somit wieder Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test nach § 1 Abs. 1 S. 4 Nr. 2 Coronavirus-TestV. Laut § 5 Abs. 1 S. 2 Coronavirus-TestV können Testungen nach § 4a „im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden“.