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Bundesrat stimmt Energiepreispauschale zu

Nach dem Bundestag hat nunmehr auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20.05.2022 seine Zustimmung zur Einführung der Energiepreispauschale (§ 117 EstG) erteilt. Neben anderen Maßnahmen dient die Energiepreispauschale der Entlastung der Steuerzahler von den Preiserhöhungen im Energiebereich. In § 117 Abs. 2 EStG wurden Zeitpunkt und Auszahlungsmodalitäten der Energiepreispauschale durch die Arbeitgeber konkretisiert und die „Refinanzierung“ der Arbeitgeber aus dem Lohnsteueraufkommen geregelt. Arbeitgeber haben demnach an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer die Energiepreispauschale im September 2022 auszuzahlen. Die Arbeitgeber haben hierbei die Energiepreispauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer zu entnehmen. Die Umsetzung der Energiepreispauschale durch die Arbeitgeber wirft in der betrieblichen Praxis zahlreiche Anwendungsfragen auf. Wir werden Sie hierüber rechtzeitig in den AGV-Nachrichten informieren.