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3-G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite läuft am 25.11.2021 aus. Um die notwendigen Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die aktuelle Coronapandemie weiterhin sicher zu stellen, gilt ab dem 24.11.2021 eine 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz. Zugleich wird die Homeoffice-Pflicht für Büroarbeitsplätze und vergleichbare Tätigkeiten, welche zum 30.06.2021 ausgelaufen war, wieder eingeführt. Einzelheiten zu den Neuregelungen entnehmen Sie bitte dem Coronavirus-Newsticker 36 im Mitgliederbereich.