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SEMINARE
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„Personalrecht 2012"

Seminar „Personalrecht 2012“

Seminar „Personalrecht 2012“

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden wieder die neuesten arbeitsrechtlichen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen eingehend erläutert. Da sich die Gesetze gerade im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht schnell ändern und stets der Auslegung durch die Rechtsprechung bedürfen, ist eine regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse für die Personalarbeit unverzichtbar. Dabei können wir uns auf die für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft maßgebenden Änderungen fokussieren. Seminar

Inhalte:

  • Die Befristung von Arbeitsverhältnissen und das BAG-Urteil zur Erleichterung sachgrundloser Befristungen
  • Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten
  • Das neue Gesetz zur Familienpflegezeit
  • Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung
  • Aktuelle Rechtsprechung

 

Referent: Stefani Werhahn, Verfasser verschiedener Kommentierungen, Fachbücher und Fachbeiträge zum Arbeitsrecht.

Es stehen hierfür folgende Termine zur Wahl:

  • Termin: 14.02.2012, 9.00-15.00 Uhr
    • Ort: Leipzig, Marriott Hotel, Am Hallischen Tor 1, 04109 Leipzig

    • Anmeldeschluss: 07.02.2012

 

  • Termin: 15.02.2012, 10.00-16.00 Uhr
    • Ort: München, Hotel Excelsior, Schützenstr. 11, 80335 München

    • Anmeldeschluss: 08.02.2012

 

  • Termin: 23.02.2012, 10.00-16.00 Uhr
    • Ort: Düsseldorf, in den Räumen des VdW Rheinland Westfalen,
             
      Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf

    • Anmeldeschluss: 16.01.2012

 

  • Termin: 28.02.2012, 10.00-16.00 Uhr
    • Ort: Hamburg, Radisson Blu Hotel, Marseiller Str. 2, 20355 Hamburg

    • Anmeldeschluss: 21.02.2012

 

  • Termin: 29.02.2012, 10.00-16.00 Uhr
    • Ort: Berlin, Novotel Berlin Mitte, Fischerinsel 12, 10179 Berlin

    • Anmeldeschluss: 22.02.2012

 

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beigefügten Vordruck in der Anlage. Weitere Informationen werden Ihnen mit der Teilnahmebestätigung bekannt gegeben.

Zur Kostendeckung wird pro Seminar für die Teilnehmer eine Gebühr von € 169,00 erhoben. Für Unternehmen, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind, beträgt die Gebühr € 199,00.

Schulungsunterlagen, ein Mittagessen und Tagungsgetränke sind jeweils inbegriffen. Wir weisen darauf hin, dass bei Absage (ab 2 Wochen vor der Veranstaltung) eine Rückerstattung der Kosten nicht möglich ist, da die Gebühr im Wesentlichen die Kosten für Unterlagen, Verpflegung etc. deckt, die auch bei Nichtteilnahme von uns zu tragen sind.

Das Bestätigungsschreiben inkl. Rechnung wird Ihnen einige Tage nach Ihrer Anmeldung gesondert zugehen. Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr erst nach Eingang unseres Bestätigungsschreibens.

Um eine intensive Arbeit zu ermöglichen, ist die Zahl der Teilnehmer der einzelnen Seminare begrenzt. Sollte die Zahl überschritten werden, so werden die vorhandenen Plätze nach dem Eingang der Anmeldung verteilt. Wir bitten insofern um Verständnis.

Die Teilnahme ist unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wahlbezirk.

Anlage:

Anmeldungsformular zum Download